Ich möchte meine alteingesessene Hausarztpraxis an einen Nachfolger/Nachfolgerin übergeben.
Voraussetzung ist ein Facharztabschluss im Bereich Allgemeinmedizin oder Innere Medizin.
Bei ausländischen Kollegen/Kolleginnen müssen die Zulassungsvoraussetzungen der Landesärztekammer Sachsen berücksichtigt werden.
Zwei langjährige medizinische Fachangestellte stehen als kompetente Mitarbeiterinnen zur Verfügung.